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so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.
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ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme
ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich
zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB) FÜR REISEVERMITTLUNGS-LEISTUNGEN
Stand: September 2002
Sehr
geehrter Reisegast,
wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzten
Reisekunden und dürfen Sie ausführlich darüber
unterrichten, welche Leistungen wir erbringen, wofür
wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber
haben.In
Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen dürfen
wir Ihnen nachstehend die zwischen Ihnen als Reisendem
und uns als Reisevermittler vereinbarten Geschäftsbedingungen
darlegen:
1. Geltung
Das
Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft
als Vermittler von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung
nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass wir als Reiseveranstalter
auftreten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros
auf dem Gebiet der Reisevermittlung.
Bei der
Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag
im Sinne des Reisevertragsrechts. Die Vermittlung erstreckt
sich insbesondere auf die Vermittlung eines Reisevertrages
zwischen Ihnen als Reisekunden und dem gewünschten
Reiseveranstalter, von Flugbeförderungsleistungen,
Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalten, Ferienwohnungen,
Schiffsreisen und sonstigen Veranstaltungen.
Die Vermittlung
des Pauschalreiseangebots erfolgt ausschliesslich zu
den Reisevertragsbedingungen des Reiseveranstalters,
auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.
2. Anmeldung
/ Buchung
2.1
Mit der Anmeldung, die schriftlich (auch online), mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden kann, beauftragen
Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines
Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger
Reise- und Beförderungsleistungen (Flugtickets,
Bahnfahrkarten, Hotelreservierungen, Ferienwohnungen,
Schiffspassagen oder sonstiger Veranstaltungen). Das
Reisebüro führt die Buchungsaufträge
alsbald aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich
einer Verfügbarkeit und Kapazität der Fluggesellschaften,
Reeder, Reiseveranstalter, Hotels und sonstiger Leistungsträger
und deren endgültigen Bestätigung erklärt
wird.
2.2 Die
allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der
auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalter
und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen
durch die Unterzeichnung der Anmeldung oder der Bestätigung
des Veranstalters ausdrücklich anerkannt.
Bei Anmeldungen via Internet bestätigen Sie im
Rahmen der Anmeldung Kenntnisnahme und Anerkennung der
Geschäfts- und Reisebdingungen der Reiseveranstalter
und sonstigen Leistungsträger durch das Anklicken
eines hierfür zur Verfügung stehenden Buttons
oder durch Aktivieren einer entsprechenden Check-Box.
2.3 Buchungsaufträge
sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag
kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme
innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich bestätigt
oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist.
Das Reisebüro wird allerdings Nach Möglichkeit
eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit
einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.
2.4 Der
Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw.
aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen
des vermittelten Reiseveranstalters.
3. Zahlungen
3.1
Mit der Erteilung des Buchungsauftrages und der Anmeldung
zu der Reise oder Veranstaltung ist gegen Aushändigung
der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins
des Reiseveranstalters eine Anzahlung zu leisten. Die
Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung.
Der restliche
Reisepreis wird fällig, wenn die Reiseunterlagen
im Reisebüro zur Abholung/Verschickung bereitliegen.
Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäss
direkt durch den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft
oder durch das Reisebüro zugesandt werden, kann
das Reisebüro verlangen, dass die Bezahlung des
restlichen Reisepreises zuvor erfolgt oder in geeigneter
Weise von Ihnen sicher gestellt wird.
Die Einforderung
der Anzahlung als auch des gesamten Reisepreises erfolgt
zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei
denn, die Reiseveranstalter-bedingungen sehen eine andere
Regelung vor.
3.2 Für
den Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten
Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen
an den Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger
geleistet werden müssen, ist das Reisebüro
berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des
Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls
aussergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit
Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zu Verfügung gestellt
wird.
3.3 In
der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt.
Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt
nur auf Ihr ausschliessliches Risiko. In jedem Fall
ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhanden
gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen kostenlos
zu ersetzen. Sollten Ihnen - ausser in Fällen der
Hinterlegung - die Reiseunterlagen nicht bis spätestens
einen Tag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen,
wenden Sie sich bitte umgehend an das Reisebüro.
3.4 Preisänderungen
der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem
Einfluss des Reisebüros und bleiben ausdrücklich
vorbehalten.
Das Reisebüro
ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen
oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft
an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für
den Fall, dass das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften
mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die
Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder
Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen
des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Luftverkehrsgesellschaften.
4. Leistungsänderungen
Die
von den Luftverkehrsgesellschaften veranlassten oder
aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände
notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung
von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen,
einschliesslich des Einsatzes anderer Fluggeräte
und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften
vorbehalten. Hierfür übernimmt das Reisebüro
keinerlei Haftung.
5. Rücktritt
/ Umbuchungen / Aufwendungen
5.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche
Erklärung von der Reise oder Veranstaltung zurücktreten
(Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2.
Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro
bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen
gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier,
dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen
Leistungsträgern, von Ihnen einfordern. Das Reisebüro
ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe
der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts-
und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.
5.3 Sollten
Sie dem Reisebüro Umbuchungswünsche mitteilen,
ist dieses verpflichtet, diese unverzüglich an
den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft
weiterzuleiten.
5.4.
Im Falle von Umbuchungen und Sonderserviceleistungen
wie telefonische, fernschriftliche oder elektronische
Anfragen oder Reservierungen, sowie Besorgung von Dokumenten
und dergleichen, ist das Reisebüro berechtigt,
eine gesonderte Vergütung zu berechnen.
6. Haftung
6.1
Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das
Reisebüro Fremdleistungen, soweit sich aus der
Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Wir
haften daher nicht selbst für die ordnungsgemässe
Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.
6.2 Die
vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittungstätigkeit
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbei geführt wurde.
6.3 Das
Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung
des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet,
soweit auf Seiten des Reisebüros bereits etwaige
Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter
erbracht worden sind.
6.4 Für
die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten
sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro
haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro
mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten
hat.
6.5 Sie
sind im übrigen für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen die Nichtbeachtung ist durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro
bedingt.
6.6 Für
die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften
übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemässer
Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden,
keine Gewähr.
6.7 Ansprüche
des Kunden gegen das Reisebüro aus positiver Vertragsverletzung
des Vermittlungsvertrages verjähren in einem Jahr,
beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch
begründenden Umständen und der Person des
Vermittlers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.
7. Sicherung
des Reisepreises
Der
Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit
oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte
Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen
und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich
vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden.
Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters
durch das Reisebüro ausgehändigt, soweit dieser
nicht direkt vom Reiseveranstalter bereit gestellt wird.
Dieses gilt dann nicht, wenn die Reise nicht länger
als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschliesst
und der Reisepreis 75,- EUR nicht übersteigt.
8. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Sollte
eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit
wie möglich verwirklicht.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort
und ausschliesslicher Gerichtsstand für Leistungen
und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten, einschliesslich
aus Scheck- und Wechselforderungen, ist Lüneburg.
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